Die Lagerung von Gasflaschen
Hier erfahren Sie wie Gasflaschen sicher gelagert werden.
In folgenden Räumen dürfen keine Flüssiggasflaschen gelagert werden:
- In Räumen, deren Fußböden tiefer liegen als die anschließenden Geländeoberflächen (z. B. Keller)
- In Räumen, die ausschließlich Schlafzwecken dienen (Schlafzimmer)
Ansonsten gilt:
- In einer Wohnung dürfen höchstens zwei Gasflaschen (inkl. leerer Flaschen) stehen. Pro Zimmer darf nur eine Gasflasche vorhanden sein.
- Gasflaschen dürfen nicht neben Wärmequellen stehen. (Das Flüssiggas in der Flasche nur auf 40 °C erwärmen!)
- Wird die Flasche in einem Flaschenschrank oder Schrankraum aufgestellt, muss dieser aus nichtbrennbarem Material sein und über Lüftungsöffnungen verfügen. Die Schränke dürfen nicht neben Schächten und Gebäudeöffnungen stehen